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Finanzierung

Die psychotherapeutischen Leistungen, die in der Praxis erbracht werden, z.B. Psychotherapie, Verhaltenstherapie, übernehmen alle Kassen für Kinder und Jugendliche. Erwachsene gelten als Privatzahler. Die therapeutischen Leistungen, die im PPZ erbracht werden, müssen selbst gezahlt werden. Die Leistungen sind notwendig, um der Entstehung von psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken, bzw. Heilungs- und evtl. Gesundungsprozesse zu unterstützen und zu stabilisieren. Sie können als alleinige Maßnahmen oder als Begleitung zur Psychotherapie erfolgen. Für die Krankenkassen besteht bei diesen Leistungen keine Zahlungsverpflichtung.

Stressfaden
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